Alternative für Deutschland, Kreisverband Ostallgäu / Kaufbeuren
Vielen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!
Unsere Bankverbindung sowie Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Spende entnehmen Sie bitte den unten stehenden Ausführungen.
Alternative für Deutschland
Kreisverband Ostallgäu/Kaufbeuren
Vorstandsvorsitzender: Wolfgang Dröse
c/o Landesgeschäftsstelle AfD Bayern
Rosenheimer Landstr. 129
85521 Hohenbrunn
Email: w-droese@web.de
Die AfD wirkt. Ihre Spende hilft dabei!
Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unser Mut zur Wahrheit in Deutschland mehr Zustimmung findet. Davon profitieren wir alle. Bitte überweisen Sie Ihre Spende an:
AfD KV Ostallgäu / Kaufbeuren
VR Bank Augsburg- Ostallgäu
IBAN: DE58720900000008498750
BIC: GEN0DEF1AUB
Geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte stets „Spende“ an.
Bei einer Spende bis zu 200,- € benötigen Sie keine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung). Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“. Dies könnte z.B. der Ausdruck der Buchungsbestätigung im Online-Banking sein.
Spenden Sie mehr als 200,- €, so vergessen Sie bitte nicht, im Verwendungszweck neben „Spende“ noch Ihre vollständige Adresse anzugeben, damit wir Ihnen die vom Finanzamt für diesen Fall geforderte Zuwendungsbescheinigung zukommen lassen können.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- € bei Einzelveranlagung bzw. 6.600,- € bei zusammen veranlagten Ehegatten jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies geschieht unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
- Weitere 1.650,- € bzw. 3.300,- € werden nach § 10b Abs. 2 EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Hier greift der persönliche Steuersatz.
- Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
- Ein Beispiel: Bei einer Spende an die AfD über 100,- € wird Ihnen Lohn- bzw. Einkommensteuer in Höhe von 50,- € erlassen. Unter dem Strich kostet Sie diese Spende somit nur 50,- €. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie entsprechende Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen.